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Stellungnahme: Ermittlungen gegen zwei ehemalige Jugendtrainer
von news flash (cr)
Samstag - 19 Aug 2017 17:00     views:31954
Stellungnahme: Ermittlungen gegen zwei ehemalige Jugendtrainer
Stellungnahme: Ermittlungen gegen zwei ehemalige Jugendtrainer
Aufgrund der heutigen Berichterstattung im „Tagesspiegel“, äußert sich der Verein nochmals zu den genannten Vorfällen.

Erstmalige Erkenntnis erhielt der BFC Dynamo durch einen Elternbrief vor etwas mehr als einem Jahr, in dem es um verschiedene Anklagepunkte bezüglich Jugendtrainer Herrn K. ging. Der Verein reagierte darauf mit der sofortigen Suspendierung des genannten Trainers und rief eine Eltern- und Spielerversammlung ein. Während dieser Versammlung äußerten sich die befragten Kinder nicht negativ über Trainer K. und forderten teilweise sogar die Rücknahme der Suspendierung.

Während einer Abschlussfahrt nach Rostock, im Sommer 2015, sind Vorfälle geschehen, die erstmals im Mai 2016 aufgedeckt wurden. Der Verein reagierte sofort und entließ die beiden Beschuldigten, Jugendtrainer Herr K. und Herr G., mit sofortiger Wirkung und schloss beide vom Verein aus. Gleichzeitig wurde zum Schutz der Kinder für das Sportforum Hohenschönhausen (hier trainieren und spielen die Kinder) ein Platzverbot ausgesprochen. Bezüglich dieser Maßnahmen wurde Gerd Liesegang, BFV-Vizepräsident Qualifizierung & Soziales, informiert.

In den weiteren Maßnahmen zu diesen Vorfällen, wurde mit David Gottwald ein Kinderschutzbeauftragter installiert, der als Ansprechpartner für Eltern, Kinder und Spieler dient. Neue Trainer verpflichten sich ein erweitertes und sauberes Führungszeugnis vorzulegen und auf die Einhaltung bestimmter Verhaltensregeln im Umgang mit den ihnen anvertrauten Kindern und Jugendlichen zu achten.

Des Weiteren wurden präventive Maßnahmen ergriffen und Eltern sowie Kinder aller Mannschaften befragt, ob auch bei ihnen Probleme aufgetreten waren. Zudem wurden vertrauliche Sprechstunden für Kinder und Eltern organisiert.

Der Verein bedauert die Geschehnisse sehr und sichert den ermittelnden Behörden weiterhin die volle Kooperation zu. Die abschließende Beurteilung obliegt nun der Staatsanwaltschaft.